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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1 Geltungsbereich

 

1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Institut für Angewandte Immunologie IAI AG (nachfolgend IAI AG) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt die IAI AG nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen sind damit nur wirksam, wenn die IAI AG sie ausdrücklich bestätigt und anerkannt hat.

 

 

2 Vertragsschluss

 

2.1 Der Vertrag kommt mit Zugang des Probenmaterials, oder des unterschriebenen Vertragsdokuments bei der IAI AG zustande.


2.2 Bestellungen sind erst nach mündlicher oder schriftlicher Auslieferungsbestätigung durch die IAI AG verbindlich.

 

2.3 Lieferfristen und Termine - sowohl für die Auslieferung der Ware als auch für Laboranalysen - gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert sind.

 

 

3 Preise und Zahlungsbedingungen; Lieferfristen

 

3.1 Sämtliche Preise sind - soweit nicht anderweitig gekennzeichnet – Nettopreise, exklusive der in der Schweiz geltenden Mehrwertsteuer.


3.2 Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen (sofern nicht anders gekennzeichnet) nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Zahlung per Vorauskasse führt die IAI AG die Untersuchung/Leistung erst aus, nachdem der Kaufpreis dem Konto der IAI AG gutgeschrieben ist.

 

 

4 Probennahme und Probenmaterial

 

Der Auftraggeber erklärt, die IAI AG für alle Verluste oder Schäden zu entschädigen und von allen an die IAI AG herangetragenen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Proben zur Verfügung gestellt hat, die er nicht auf legalem Wege erhalten hat.

 

 

5 Untersuchung und Übermittlung des Analyseergebnisses

 

5.1 Bei einer ärztlich durchgeführten oder anders öffentlich beglaubigten Probenentnahme beruft sich die IAI AG auf die dabei angegebenen Daten.

 

5.2 Mündliche Auskünfte und Erklärungen von Ergebnissen durch Erfüllungsgehilfen der Firma IAI AG sind unverbindlich.

 

5.3 Die IAI AG beginnt unverzüglich nach Zugang des Probenmaterials bzw. bei Zahlung per Vorkasse nach Zahlungs- und Probeneingang bei der IAI AG mit der beauftragten Analyse. Das ggf. vereinfacht dargestellte Ergebnis wird dem Auftraggeber in elektronischer Form auf einer ausschließlich ihm zugänglichen Internetseite zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Auftraggeber von der IAI AG das Untersuchungsergebnis schriftlich oder als Fax anfordern.

 

5.4 Eingesandtes Probenmaterial geht in das Eigentum der IAI AG über. Die IAI AG vernichtet das eingesandte Probenmaterial sofort nach Abschluss der Analyse bzw. eines Auftrages.

 

 

6 Gewährleistung; Haftung

 

6.1 Die sachgemäße Entnahme der Proben liegt ausschließlichen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und ist entsprechend der jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen auf seine Kosten durchzuführen. Die IAI AG haftet nicht für die Verwertbarkeit der eingereichten Proben oder das hieraus resultierende Ergebnis.

 

6.2 Der probenentnehmende Arzt oder sachkundige Zeuge sind Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers bzw. der Testpersonen. Die IAI AG behält sich das Recht vor diese anzuerkennen oder abzulehnen.

 

6.3 Das Risiko einer Beschädigung oder des Verlustes der Probe auf dem Transportweg vom Auftraggeber zur IAI AG trägt der Auftraggeber.

 

6.4 Die IAI AG gewährleistet sorgfältige und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Ausführung der ihr übertragenen Analyse. Aufgrund der komplexen Untersuchungen kann die Richtigkeit des Resultats nicht in jedem Falle gewährleistet werden.

 

6.5 Ist die Analyse aus Gründen, die die IAI AG zu vertreten hat, mangelhaft, so ist die IAI AG berechtigt, auf eigene Kosten einen weiteren Test durchzuführen. Zur Durchführung dieses Tests wird der Auftraggeber – soweit erforderlich - weiteres Probenmaterial zur Verfügung stellen.

 

6.6 Konnte die IAI AG die weitere Analyse, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht durchführen oder hat der Auftraggeber der IAI AG bei Verzug fruchtlos eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung der Analyse gesetzt, kann der Auftraggeber mindern oder von dem Vertrag zurücktreten.

 

6.7 Soweit aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Verfügungen, gesetzlicher Bestimmungen oder Richtlinien o.ä. Änderungen an der vereinbarten Leistung oder der vereinbarten Art und Weise der Durchführung der Analyse veranlasst sind, sind Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers hieraus ausgeschlossen.

 

6.8 Der Vertrag besteht ausschließlich zwischen dem Institut für Angewandte Immunologie - IAI AG und dem Auftraggeber. Der Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter, es sei denn, dies wird zwischen der Institut für Angewandte Immunologie - IAI AG und dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart.

 

6.9 Die Haftung der IAI AG für Schäden des Auftraggebers wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der IAI AG oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

 

7 Datenschutzerklärung

 

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gespeichert.

 

 

8 Schutz geistigen Eigentums

 

Die im Rahmen des Vertrages von der IAI AG angefertigten Berichte, Berechnungen und Stellungnahmen dürfen vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke genutzt werden und nur mit schriftlicher Zustimmung der IAI AG veröffentlicht werden.

 

 

9 Anzuwendendes Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand

 

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllenden Verpflichtungen ist Egg b. Zürich. Gerichtsstand für alle Streitigkeit ist - soweit zulässig - Zürich.

 

 

10 Teilnichtigkeit

 

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien werden eine Regelung finden, die der unwirksamen oder undurchführbaren wirtschaftlich möglichst nahe kommt.